Cortal Consors Einlagensicherung in Deutschland!

April 1, 2014 2:54 pm

Die Einlagensicherung ist für viele Anleger ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Wahl des Brokers bzw. der Bank geht. Während die gesetzliche Einlagensicherung hierzulande und im gesamten Geltungsbereich der Eurozone 100.000 Euro je Kunde beträgt, gibt es diverse Banken und Broker, die zusätzlich eine private Einlagensicherung betreiben. Auch Cortal Consors (mittlerweile unter dem Namen Consorsbank bekannt) gehört zu denjenigen Anbietern, die eine erweiterte Einlagensicherung offerieren.

  • gesetzliche Einlagensicherung 100.000 Euro je Kunde
  • Cortal Consors Mitglied im privaten Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
  • Absicherung derzeit etwa 45 Millionen Euro je Kunde
  • zukünftig stufenweise Reduzierung der Sicherungsgrenzen
Weiter zur Consorsbank: www.consorsbank.de

Die Einlagensicherung bei Cortal Consors

Zunächst einmal können alle Kunden, die ein Wertpapierdepot sowie ein Verrechnungskonto bei Cortal Consors eröffnen, von der gesetzlichen Einlagensicherung profitieren. Diese liegt bei 100.000 Euro je Kunde und garantiert, dass Guthaben auf dem Verrechnungskonto selbst bei einer Insolvenz des Anbieters ausgezahlt werden können. Sowohl diese gesetzliche als auch die private Einlagensicherung, die der Broker ebenfalls betreibt, gelten lediglich für bestimmte Konten. Dazu gehören im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, also beispielsweise auch das Verrechnungskonto zum Wertpapierdepot. Demgegenüber werden Inhaberpapiere, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder auch Zertifikate, nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Der gesetzlichen Einlagensicherung kommt Cortal Consors dadurch nach, dass die Kundeneinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro über den französischen „Fonds de Garantie des Depots“ geschützt sind. Dieser Einlagensicherungsfonds beruht auf identischen europäischen Richtlinien, auf denen auch das deutsche Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz basiert.

Die private Einlagensicherung bei Cortal Consors

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung, der Cortal Consors als in Deutschland tätiger Anbieter nachkommen muss, existiert darüber hinaus zusätzlich noch eine private Einlagensicherung. Cortal Consors ist nämlich freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dies führt dazu, dass die aktuelle Einlagensicherung etwa 45 Millionen Euro je Kunde beträgt. Zu beachten ist allerdings, dass die Höhe dieser der Sicherungsgrenzen zukünftig in mehreren Phasen reduziert wird, dies allerdings bei unverändertem Notationskapital. Ab dem 1.1.2015 reduziert sich die garantierte Einlagensicherung auf 30 Millionen Euro, ab dem 1. Januar 2020 sind es dann noch 22,5 Millionen Euro und ab 2025 reicht die Einlagensicherung bis 13,125 Millionen Euro je Kunde.

Für wen gilt die Einlagensicherung bei Cortal Consors?

Der Schutz der Einlagensicherungsfonds erstreckt sich auch bei Cortal Consors auf alle sogenannten Nichtbankeneinlagen. Dies bedeutet, dass sowohl die Guthaben von Privatpersonen als auch öffentlichen Stellen und Wirtschaftsunternehmen geschützt sind. Wichtig ist im Zusammenhang mit der Einlagensicherung zu beachten, dass die Sicherungsgrenzen stets je Kunde und nicht je Konto gelten. Wer bei Cortal Consors also beispielsweise drei verschiedene Tagesgeldkonten hat, der kann nicht von einer gesetzlichen Einlagensicherung über insgesamt 300.000 Euro profitieren, sondern es gelten 100.000 Euro pro Kunde, also für alle drei Konten zusammen.

Cortal Consors gehört zu den Anbietern, die neben der gesetzlichen Einlagensicherung zusätzlich noch eine freiwillige Sicherung der Einlagen anbieten.

  • gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro
  • aktuell zusätzliche Einlagensicherung bis zu 45 Millionen Euro je Kunde
  • stufenweise Reduzierung der Einlagensicherung bis 2025
  • ab 1. Januar 2015 Einlagensicherung noch bis 30 Millionen Euro je Kunde