s-Broker Freistellungsauftrag – Mit diesem Tip ganz einfach Steuern sparen!

Mai 19, 2014 5:35 pm

s-Broker
In Deutschland unterliegen Ihre Kapitalerträge aus dem Wertpapierhandel mit s-Broker der Steuerpflicht. Besser bekannt als Abgeltungssteuer, wird die Kapitalertragssteuer direkt an der Quelle von Ihren Erträgen abgezogen. Sie müssen mit dieser Situation aber nicht zufriedengeben. Einen Teil der über Ihr s-Broker Depot erzielten Kapitalerträge können Sie mit einem einfach Trick vereinnahmen – ohne den Fiskus daran beteiligen zu müssen. Das Zauberwort heißt Freistellungsauftrag, den Sie nicht selbst verfassen und abschicken müssen. Die s-Broker Webseite nimmt Ihnen hier einen wesentlichen Teil der Arbeit ab. Sie müssen lediglich:

  • auf „Aktuelles & Services“ klicken
  • hier nach der Kategorie „Formulare“ suchen
  • und anschließend das Dokument „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ aufrufen und ausfüllen.
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Warum ist der Freistellungsauftrag für Ihr S-Broker Depot so wichtig?

Steuern sparen – mit dem Freistellungsauftrag der s-Broker Webseite

Grundsätzlich besteht nach dem Einkommenssteuergesetz nicht nur eine Steuerpflicht für Einkommen aus selbständiger und nicht selbstständiger Arbeit. Nach § 44 EStG unterliegen auch Ihre Gewinne aus dem Handel mit Aktien, Fondsanteilen oder Zinsgewinne einer Steuerpflicht, für die das Zuflussprinzip gilt.
Grundsätzlich ist seit 2009 der Abzug dieser Kapitalertragssteuer mit pauschal 25 Prozent vorgesehen. Da auf Ihre Gewinne zusätzlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhoben werden, unterliegen bis zu 27,995 Prozent Ihrer Kapitalerträge einer Steuerpflicht.
1. Steuerlast ohne Kirchensteuer:

  • Kirchensteuer                                      0 Prozent
  • Kapitalertragssteuer                           25 Prozent
  • Soli                                                         1,38 Prozent
  • Summe Steuerlast                               26,38 Prozent

Beispielrechnung: Erwirtschaften Sie mit Ihren s-Broker Transaktionen einen Gewinn von 1.500 Euro, werden Ihnen 395,62 Euro Steuern abgezogen.
2. Steuerlast mit Kirchensteuer 8 Prozent:

  • Kirchensteuer                                      1,96 Prozent
  • Kapitalertragssteuer                           24,51 Prozent
  • Soli                                                         1,35 Prozent
  • Summe Steuerlast                               27,82 Prozent

Beispielrechnung: Erwirtschaften Sie mit Ihren s-Broker Transaktionen einen Gewinn von 1.500 Euro, werden Ihnen 417,28 Euro Steuern abgezogen.
3. Steuerlast mit Kirchensteuer 9 Prozent:

  • Kirchensteuer                                       2,20 Prozent
  • Kapitalertragssteuer                            24,45 Prozent
  • Soli                                                          1,34 Prozent
  • Summe Steuerlast                                27,99 Prozent

Beispielrechnung: Erwirtschaften Sie mit Ihren s-Broker Transaktionen einen Gewinn von 1.500 Euro, werden Ihnen 419,92 Euro Steuern abgezogen.
Mit einem einfachen Trick können Sie diesen Steuerabzug deutlich reduzieren. Im Einkommenssteuergesetz ist ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro je Steuerpflichtigem vorgesehen. Bis zu diesem Betrag können Sie – sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt – Ihre Gewinne ohne Abzug der Kapitalertragssteuer vereinnahmen.
4. Steuerlast mit Kirchensteuer 9 Prozent und Freistellungsauftrag (801 Euro):

  • Kirchensteuer                                      1,03 Prozent
  • Kapitalertragssteuer                           11,39 Prozent
  • Soli                                                         0,63 Prozent
  • Summe Steuerlast                               13,04 Prozent

Beispielrechnung: Erwirtschaften Sie mit Ihren s-Broker Transaktionen einen Gewinn von 1.500 Euro, werden Ihnen 195,67 Euro Steuern abgezogen.
Als Ehepaar genießen Sie hier übrigens einen besonderen Vorteil, da der Freibetrag bei gemeinsamer Veranlagung auf stolze 1.602 Euro steigt. In den Rechenbeispielen wäre die fällige Kapitalertragssteuer gleich null.

Den Sparer-Pauschbetrag sinnvoll aufteilen

Der s-Broker Freistellungsauftrag sichert Ihnen nicht nur einen Steuervorteil, Sie müssen den Freistellungsauftrag nur noch ausdrucken und ausfüllen. Neben den persönlichen Angaben wird hier auch nach der Höhe des Freibetrags gefragt. Der Grund ist recht simpel: Sie können Ihren Sparer-Pauschbetrag durch mehrere Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken und Depots verteilen.
Handeln Sie Wertpapiere nur mit dem s-Broker und erzielen keine weiteren Kapitalerträge, können Sie den vollen Sparer-Pauschbetrag für das s-Broker Depot nutzen. Und noch einen Vorteil bietet Ihnen der s-Broker Freistellungsauftrag. Sie haben die Option, den Freistellungsauftrag bis auf Widerruf zu erteilen – und müssen sich solange um nichts weiter kümmern. Eine Änderung ist jederzeit möglich, wohingegen Sie eine Kündigung immer nur zum Ende des Kalenderjahres vornehmen dürfen. Darüber hinaus sollten Sie zudem stets darauf achten, dass die Summe Ihrer Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigt.

Fazit

Der Sparer-Pauschbetrag sichert Ihnen steuerliche Vorteile, die sich beim Handel mit Wertpapieren rechnen. Nutzen Sie den Service der s-Broker Webseite und sichern sich Gewinne, die wieder investiert werden können. Schließlich haben Sie und Ihr S-Broker Depot auch beim Thema Fiskus keinen Cent zu verschenken. Auch wenn Sie sich das Geld später zurückholen auch wieder zurückholen könnten, ist es zunächst gebunden. Mit der Nutzung des Freistellungsauftrags passiert Ihnen dies jedoch nicht.

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